Barrierefreiheit gemäß RGAA

Das Tourismusbüro des Golfs von Saint-Tropez arbeitet derzeit daran, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefreier zu gestalten.

Barrierefreiheit der Website: nicht konform

Technische Verbesserungen sind im Gange.

Konformitätsstatus

Die Website golfe-sainttropez-tourisme.fr/de/ entspricht nicht dem allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA 4.1).

Bislang wurde noch keine Konformitätsprüfung durchgeführt, aber es wurden aktive Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeleitet.

Laufende Maßnahmen

Um die Vorschriften zu erfüllen, haben wir gemeinsam mit unserer Webagentur folgende Maßnahmen geplant:

  • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserer Webagentur zur Integration der erforderlichen technischen Korrekturen.
  • Selbstdiagnose der Website zur Ermittlung nicht barrierefreier Elemente.
  • Sensibilisierung des Teams für digitale Barrierefreiheit.
  • Diagnose der Website im Jahr 2027.

Verbesserung und Kontakt

Wenn Sie einen Barrierefreiheitsmangel feststellen, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Funktionen der Website zuzugreifen, können Sie uns dies mitteilen. Wir verpflichten uns, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten: Kontaktformular

Rechtsbehelfe

Wenn Sie einen Barrierefreiheitsmangel feststellen, der Sie daran hindert, auf Inhalte der Website zuzugreifen, und Sie uns dieses Problem gemeldet haben, ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten, haben Sie das Recht, sich an den Ombudsmann zu wenden:

Per Post (kostenlos, keine Briefmarke aufkleben):
Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07

oder Online-Formular

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