Barrierefreies Parken
Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die im Besitz eines Behindertenparkausweises sind, können kostenlos auf den für sie reservierten Parkplätzen sowie auf anderen Parkplätzen auf der Straße parken. Diese speziellen Parkplätze sind durch eine spezielle Beschilderung, bestehend aus einem Schild und einer Bodenmarkierung, gekennzeichnet. Der Behindertenparkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.
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